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Was bedeutet Online-Scheidung? Sie müssen wissen, dass auch bei Erteilung des Auftrages durch Online-Scheidung die Angelegenheit auf jeden Fall im Rahmen eines ordentlichen Verfahrens bei dem zuständigen Familiengericht bearbeitet und entschieden wird; die Beteiligten, d.h. die Eheleute müssen deshalb bei dem Gerichtstermin in der Regel persönlich erscheinen; sie werden in diesem Termin dann persönlich angehört. Sie können zur Vorbereitung und Einleitung des gerichtlichen Verfahrens den Weg der "Online-Scheidung" wählen, damit Sie hierzu nicht persönlich in meiner Kanzlei erscheinen. In diesem Fall kann das gerichtliche Verfahren ohne Zeitverlust eingeleitet werden. Die Bevollmächtigung im Wege der Online-Scheidung ist dann angebracht und sinnvoll, wenn beide Ehegatten einverständlich geschieden werden wollen und auch im Übrigen keine Meinungsverschiedenheiten über Folgesachen, wie Sorgerecht, Unterhalt u.a. bestehen. Die Erteilung des Auftrages zur Online Scheidung: 1. Wählen Sie bitte unter Menüpunkt ... Online Scheidung. Zum Ausfüllen des Formulars muss dieses als Adobe-Pdf-Datei heruntergeladen werden.
Online Scheidungsformular
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Bitte drucken Sie das Dokument erst dann aus, wenn Sie ihn ausgefüllt haben. 2.Unter dem Menüpunkt Formular rufen Sie Bitte das Vollmachtsformular auf. Füllen Sie dieses nach den dortigen Hinweisen. Hiernach sollten Sie die Vollmacht im Original dem Online-Scheidung Dokument beifügen. 3.Wenn für Sie ein Prozesskostenhilfeantrag (PKH) bzw. Verfahrenskostenhilfeantrag gestellt werden soll, sollten Sie unter Menüpunkt Formulare auch das PKH-Formular ausfüllen, ausdrucken und diesem entsprechende Nachweise in Kopie beifügen. Falls Sie PKH nicht beantragen wollen, so kann ich Sie auch telefonisch über die zu erwartenden Kosten des Verfahrens beraten. 4.Zur Einleitung des Scheidungsantrages benötige ich außerdem die Kopien Ihrer Heiratsurkunde und der Geburtsurkunden der Kinder. Nach Zugang der o.g. Unterlagen werde ich unverzüglich den Scheidungantrag einreichen und Sie über den weiteren Ablauf des Verfahrens informieren.
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